Die Haftpflicht aus der Beförderung oder Mitnahme von Personen und Sachen, die sie an sich tragen oder mit sich führen sowie Reisegepäck und Luftfracht ohne Wertdeklaration (Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung).
Da die Haftung gegenüber dem Passagier gemäß EU Verordnung 785/04 quasi unbegrenzt ist, kann ein Abschluss nur empfohlen werden.
Die Sitzplatzunfallversicherung ist die Versicherung, über die auch der Pilot bei einem Schadensfall versichert ist. Für Flugschulen ist diese gemäß Länderhoheit geregelt und beträgt 20.000 Euro Tod - 20.000 Euro Invalidität. Damit sind sowohl der Fluglehrer, als auch der Flugschüler versichert.