Günter Staats Troitzsch Versicherungsdienst in Essen

Leistungen

Halterhaftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst

- die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch des versicherten Luftfahrzeuges wegen Schäden von Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden (Halter- Haftpflichtversicherung)

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PASSAGIERhaftpflichtversicherung

Die Haftpflicht aus der Beförderung oder Mitnahme von Personen und Sachen, die sie an sich tragen oder mit sich führen sowie Reisegepäck und Luftfracht ohne Wertdeklaration (Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung).


Da die Haftung gegenüber dem Passagier gemäß EU Verordnung 785/04 quasi unbegrenzt ist, kann ein Abschluss nur empfohlen werden.

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CSL- Versicherung

Die CSL- Versicherung ist eine kombinierte Halter- und Haftpflichtversicherung und deckt somit beide Risiken ab.

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Sitzplatzunfallversicherung

Die Sitzplatzunfallversicherung ist die Versicherung, über die auch der Pilot bei einem Schadensfall versichert ist. Für Flugschulen ist diese gemäß Länderhoheit geregelt und beträgt 20.000 Euro Tod - 20.000 Euro Invalidität. Damit sind sowohl der Fluglehrer, als auch der Flugschüler versichert.

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Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung umfasst den Wert des Luftfahrzeuges bis zur Höhe der Versicherungssumme. Anfallende Bergungskosten bzw. Transportkosten sind integrierter Bestandteil. Für die Höhe der Versicherungssumme ist der jeweilige Halter des Luftfahrzeuges verantwortlich. 

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